Antrag zur Aufnahme besonderer Vertragsbedingungen bei Vergaben der Stadt Halle (Saale) - keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
von Stadtrat Tom Wolter
Begründung:
Im Gegensatz zu anderen sozialen Kriterien, für dessen Einführung als besondere Vertragsbedingung bei Vergaben zur Zeit keine gesetzlichen Grundlagen existieren, gibt es zur Ächtung der Kinderarbeit die Ratifizierung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen durch die Bundesrepublik Deutschland. Damit ist die Verpflichtung verbunden, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. In vielen anderen Städten ist dies bereits gängige Praxis. (vgl.: München, Karlsruhe, Leipzig)
Daher wird vorgeschlagen, bei künftigen Ausschreibungen der Stadt Halle (Saale) das soziale Kriterium des Verzichts auf Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, als Vertragsbedingung aufzunehmen.
Durch einen Stadtratsbeschluss kann eine Regelung geschaffen werden, die ein einheitliches und für alle Vergaben verbindliches Vorgehen vorschreibt, so dass auch der Grundsatz der Transparenz und das Gleichbehandlungsgebot gewahrt bleiben.