Antrag zur Änderung der Entwicklungsziele der Entwicklungssatzung Halle, Heide-Süd
von Stadtrat Prof. Ludwig Ehrler
Begründung:
Das in der Beschlussvorlage vom 27.08.2003 formulierte Entwicklungsziel besagt folgendes:
„Die wesentlichen Elemente der Erschließung und Bebauung, die die Charakteristika des Ortes bestimmen, sollen erhalten und in ein Gesamtentwicklungskonzept harmonisch integriert werden. Ausgenommen hiervon sind die Gebäude 228 und 234 im Bereich des Ensembles der ehemaligen Landesheilanstalt, deren Flächen nach Rückbau u. a. als Baufläche für die Errichtung des Neubaus eines Forschungsverfügungsgebäudes der TGZ GmbH (TGZ III) dienen sollen. Neubauten sind hier in einer Art zu errichten, die der architektonischen und städtebaulichen Qualität des historischen Gesamtensembles Rechnung trägt.”
Ein Teilabriss der historischen Bausubstanz der ehemaligen LHA für den Neubau des TGZ III ist erfolgt.
Trotz fast 2-jähriger umfassender Bemühungen der Verwaltung (Wirtschaftsförderung, Stadtplanung u. a.) und des Arbeitskreises ehemalige Landesheilanstalt, in dem sich engagierte Bürger der Stadt Halle zusammengefunden haben, konnten Investoren/ Nutzer/ Mieter nicht gefunden werden. Es ist offenkundig in der gegenwärtigen Situation kurzfristig nicht möglich, eine solche Immobilie zu vermarkten.
Gleichzeitig ist aber der baugeschichtliche und städtebauliche Wert der Anlage immer deutlicher geworden und die Befürwortungen zum Erhalt haben sich verstärkt.
Insbesondere die folgenden Aspekte sprechen für eine Sicherung der Gebäude:
- Es ist national und international Praxis, wichtige Baudenkmale, so sie nicht einer sofortigen Nutzung zugeführt werden können, für eine spätere Nutzung zu sichern.
- Das Ensemble der LHA ist eine einmalige städtebauliche Erscheinung, die die Entwicklung des Weinberg Campus unverwechselbar gestalten kann. Es ist deshalb auch aus dieser Sicht unbedingt zu erhalten.
- Es besteht kein Abrisserfordernis für einen evtl. Neubau. Mit dem Abriss würde nur eine neue, nicht wünschenswerte Brachfläche geschaffen werden.
- Die für den Abriss eingestellten Mittel in Höhe von 400.000 â‚ können für die Sicherung verwendet werden, so dass für die Stadt keine Mehrkosten entstehen. Zusätzliche Mittel können beantragt werden. Auf eine erste Anfrage des Arbeitskreises „Ehemalige Landesheilanstalt” im August 2004 nach Fördermitteln (auch für Sicherungsmaßnahmen) bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz wurde eine Zusage in Höhe von 250.000 â‚ in Aussicht gestellt.
- Mit dem Abriss würde eine wesentliche bauliche Anlage der Stadt Halle (Saale) verschwinden, die in ihrer Einmaligkeit nicht zu ersetzen ist. Damit verliert Halle ein Stück Kulturgut und Baugeschichte.
- Mit der geplanten Inbetriebnahme des TGZ III zum Januar 2006 dürfen im Umfeld keine belastenden Baumaßnahmen (Tiefenenttrümmerung u.a.) durchgeführt werden. Im Gegensatz dazu gefährden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen die Inbetriebnahme des TGZ nicht. Deshalb würde bei einer Sicherung und dem dauerhaften Erhalt der historischen Bausubstanz einer dem Bauablauf entsprechenden Inbetriebnahme des TGZ nichts im Wege stehen.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Halle kommt schon in seiner Sitzung vom 21.05.2003 zu folgender Einschätzung: „Die Anlage der ehemaligen […] Heilanstalt hat eine hohe städtebauliche Bedeutung. Sie liegt dominant über der Heide und gibt dem Ort eine einzigartige Identität. Dies hat vor allen deshalb eine wichtige Bedeutung, als die Bebauung des Umfeldes sich eher banal und zufällig entwickelt hat.”
Durch die in großem Maße auch überregional geführte Diskussion um den Abriss der Landesheilanstalt ist der baugeschichtliche und städtebauliche Wert der Anlage ebenso wie die medizinhistorische Bedeutung immer deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gelangt.
Wesentliche fachlich relevante Einrichtungen (z.B. Landesamt für Denkmalpflege, Institut für Kunstgeschichte der Martin-Luther-Universität, Architektenkammer des Landes Sachsen-Anhalt, Deutsche Stiftung für Denkmalschutz Bonn u.a.) sehen den Erhalt der ehemaligen LHA für erforderlich an.
Den ehemals formulierten Zielstellungen bezüglich eines Erhalts des Gebäudeensembles der ehemaligen LHA sollten daher durch eine Änderung der Entwicklungsziele Geltung verschafft werden.