Anfrage zur Behandlung von Nachträgen bei Bauvorhaben in der Stadt Halle (Saale)
von Stadtrat Tom Wolter
Deshalb frage ich die Stadtverwaltung:
- Wie wird sichergestellt, dass der Vergabeausschuss nach Beschlussfassung von Bauvorhaben des Hoch-, Tief- und Gartenbaus bei der Entscheidung über wesentliche Veränderungen während der Bauausführung beteiligt wird?
- In welcher Form wird der Vergabeausschuss bisher an der Entscheidung über die Finanzierung von Nachträgen zu einem Vertrag beteiligt, wenn in der Addition zur Vertragssumme die in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen für eine abschließende Zuständigkeit des Vergabeausschuss überschritten werden?
- Ist der Vergabeausschuss an der Entscheidung über die Finanzierung von Nachträgen zu einem Vertrag zu beteiligen, wenn nach erfolgter Beschlussfassung die Addition der Nachtragswerte einen bestimmten Prozentsatz der Vertragssumme überschreitet?
- In welcher Form sichert die Stadtverwaltung die Einhaltung der Beschlüsse? Welche Maßnahmen gibt es, die bei einer Nichteinhaltung dieser Beschlüsse von Seiten der Stadtverwaltung durchgeführt werden?
Antwort Dr. Thomas Pohlack, Beigeordneter:
- Mit den sogenannten Baubeschlüssen gemäß der halleschen Hauptsatzung wird regelmäßig die Ausgestaltung der Baumaßnahme sowie das Gesamtbudget hierfür verbindlich festgelegt. Seit geraumer Zeit basieren diese Beschlüsse auf sogenannten Entwurfsplanungen mit höherer Festlegungsdichte und größerer Budgetgenauigkeit. Bei länger zurückliegenden Baubeschlüssen war dies, teilweise aus Zeitgründen, nicht immer gegeben und sie waren dementsprechend unbestimmter in den o. g. Kriterien. Gerade um die Kalkulationssicherheit der Stadt zu verbessern, verstärkt die Stadtverwaltung bei aktuellen Baubeschlüssen die Präzision der vorhergehenden Planungsleistungen und Kostenermittlungen. Die dadurch größeren Zeitbedarfe werden grundsätzlich in Kauf genommen und weiter verstärkte Abstimmungen mit den Fördermittelgebern zu den mittelfristigen Investitionsvorhaben der Stadt sorgen für die nötige Projektierungssicherheit. Werden freilich von EU, Bund oder Land kurzfristige Förderprogramme aufgelegt, wie beispielsweise in 2003 das Projekt „GA/KomInvest“ zu äußerst attraktiven Konditionen, so können hieraus stark beschleunigte Projektentwicklungen resultieren mit Risiken bezüglich der Verlässlichkeit der Planungsinhalte und der Kosten. Zudem werden Baubeschlüsse künftig mit einem Budgetpuffer von 10 % in der Beschlussvorlage versehen, um beispielsweise die im historischen Straßenraum von Halle anerkanntermaßen schwierig vorherzusehenden Untergrundverhältnisse abzufangen und die zügige Durchführung der Baumaßnahme sicherzustellen. Dies alles führt dazu, dass künftig ausschuss- und ratsrelevante Änderungen im Projekt weit seltener auftreten werden. Je nach der Präzision des konkreten Beschlusses ist bei absehbaren gravierenden Veränderungen das ehemals beschließende Gremium wie Bau- und Vergabeausschuss bzw. Stadtrat erneut zu konsultieren. Dies setzt regelmäßig voraus, dass sich die Stadtverwaltung vorab ein hinreichend genaues Bild darüber macht, welchen Umfang etwa notwendige Änderungen ausmachen, was sie kosten und ob sie von Fördermittelgebern zur Verringerung des Eigenkapitalsumfangs der Stadt mitgetragen werden. Nach dieser Erklärung sind die Gremien zu informieren und ggfs. modifizierte Beschlussvorlagen zu unterbreiten. Diese Abläufe setzt die Stadtverwaltung regelmäßig um, an einer Beschleunigung der o. g. Vorarbeiten und an einem weiter verbesserten Informationswesen gerade gegenüber dem Bauausschuss wird gearbeitet.
- Im halleschen Stadtrecht gibt es bislang keine Sonderregelungen zu Nachträgen. Juristisch sind sie neue Zusatzverträge. Liegen sie im Einzelfall wertmäßig unter den Zuständigkeitsgrenzen von Stadtrat und Ausschuss, ist mit ihrer Veranlassung regelmäßig die Stadtverwaltung zuständig. Dies erfolgt innerhalb der zulässigen Grenzen, die durch den jeweiligen Baubeschluss und die Festlegungen im Haushaltsplan gezogen wurden. Überschreitet der einzelne Nachtrag bereits ausschuss- und ratsrelevante Wertgrenzen, so entscheiden diese Gremien über ihn. Bislang wird nach Abschluss der Investitionsmaßnahme der Bauausschuss regelmäßig im Nachgang über die Kostenentwicklung der einzelnen Bauaufträge einschließlich der Nachträge informiert, bei atypischen Vorgängen teilweise auch während der Baumaßnahme.
- Nach den o. g. Aussagen kommt es auf eine Addition der Nachtragswerte zum jeweiligen Bauauftrag nicht an. Selbstredend dürfen Nachträge als Zusatzaufträge nicht sachwidrig in Einzelteile aufgespalten werden, um die Wertgrenzen gemäß Hauptsatzung und Vergabeordnung zu umgehen. Dies gilt als allgemeiner Grundsatz ohnehin in sämtlichen Regelungen des europäischen und deutschen Vergaberechts. Gerade bei einem großen Umfang von Nachträgen, wie er gerade bei den in der Anfrage genannten Bauvorhaben zu verzeichnen war, beschließen Stadtrat und Ausschuss nicht in einem Umfang, wie es aus rückblickender Sicht kommunalpolitisch angemessen wäre. Dieses Spannungsverhältnis zeigte sich auch bei einer Städteumfrage zu diesem Thema in diversen Großkommunen. Bezeichnenderweise wird auch dort größtenteils über Neuregelungen des dortigen Kommunalrechts nachgedacht. Am angemessensten erscheint der Stadtverwaltung die Regelung in der Landeshauptstadt Magdeburg. Dort sind Nachträge erneut den beschließenden Gremien vorzulegen, wenn deren Summe 15 % des Hauptauftragsvolumens in deren Addition überschreitet. Eine entsprechende Änderung der halleschen Vergabeordnung wird vorbereitet und im Bau- und Vergabeausschuss dann zur Diskussion gestellt.
- Vorgenannte Bau- und Vergabebeschlüsse einzuhalten, setzt im Vorfeld eine konsequent angelegte Projektentwicklung mit den erforderlichen Bearbeitungszeiträumen voraus, im Übrigen sei hier auf die Ziff. 1 verwiesen. Sobald seitens der Stadtverwaltung es im laufenden Projekt absehbar ist, dass Baubeschlüsse, Festlegungen im Haushaltsplan bzw. Vergabebeschlüsse nicht einzuhalten bzw. zu modifizieren sind, erfolgt eine umfassende Bearbeitung derartiger Vorgänge. Der Umfang, die Erforderlichkeit und die voraussichtliche Kostenfolge der Änderung werden unverzüglich ermittelt. Daneben wird mit den Fördermittelgebern abgestimmt, ob und in welcher Höhe sie diese Aufwüchse mittragen - einer der zeitaufwendigsten Punkte - um überhaupt eine leidliche Budgetklarheit für die Stadt zu erhalten, was sie überhaupt finanzieren und veranlassen kann. Nach diesen Vorarbeiten werden dann die gemäß Stadtrecht zu involvierenden Gremien einbezogen. Über weitere Verbesserungen in den Projektabläufen, wie beispielsweise die Einrichtung eines internen Investcontrollings im FB Tiefbau und die verstärkte Auswertung der Projekte nach deren Beendigung zwecks Optimierung künftiger Vorgänge sowie über ein effektiveres Informationswesen gerade in den Ausschüssen wird im Bau- und Vergabeausschuss informiert. Dr. Thomas Pohlack Beigeordneter