Daher frage ich:
Welche Vorstellungen hat die Stadtverwaltung zur Lösung dieser Problematik und welche Kosten kommen auf die Stadt Halle (Saale) zu?
Antwort von Eberhard Doege Beigeordneter:
Die Stadtverwaltung hat den Stadtrat in der Vergangenheit in den Jahren 1993, 1997, 2000 und 2002 Abwasserzielplanungen für das Stadtgebiet zur Bestätigung und Kenntnisnahme vorgelegt. In diesen Abwasserzielplanungen werden.
- der derzeitige Sachstand bezüglich der Abwasserbeseitigung erläutert,
- die bisherigen Investitionsmaßnahmen im Bereich Abwasserbeseitigung dargestellt und
- ein Ausblick auf die mittelfristig zu erwartenden Maßnahmen und Investitionen im Bereich Abwasserentsorgung auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen und der zugrundliegenden langfristigen Planungen gegeben.
Ein Schwerpunkt dieser Zielplanungen war und ist, neben der Errichtung von notwendigen abwassertechnischen Anlagen, die die Anforderungen vom Stand der Technik erfüllen, immer auch der dauerhafte wirtschaftliche Betrieb dieser Anlagen. Im Bereich der Abwasserbehandlungsanlagen hat die HWA GmbH, als von der Stadt Halle (Saale) beauftragtes Entsorgungsunternehmen, eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass im Stadtgebiet keine überdimensionierten Abwasserbehandlungsanlagen betrieben werden. Die derzeit einzig betriebene Großkläranlage Halle-Nord weist eine Auslastung von 100 % und mehr auf und erfüllt dabei zuverlässig die gesetzlichen Anforderungen. Eine weitere Kläranlage entsorgt übergangsweise ein Baugebiet im Bereich Sonneberger Straße. Mitte der 90er Jahre wurden in Halle (Saale) bis zu 11 Kläranlagen betrieben. Die Problematik von überdimensionierten Abwasserbehandlungsanlagen ist in Halle (Saale) also nicht gegeben und auch mittel- und langfristig nicht erkennbar, zumal auch Teilbereiche des Umlandes (z. B. Lieskau, AZV „Götschetal“, AZV „Saalkreis-Ost“, AZV „Salza“, Dieskau) nach Halle (Saale) entwässern und die hier vorhandenen Anlagen zur Entwässerung mit nutzen. Bezüglich des vorhandenen Leitungsnetzes in den Neubausiedlungen sind generell 2 Anmerkungen zu treffen: 1. Auf Grund der immer noch hohen Siedlungsdichte sind die Ver- und Entsorgungskosten je Einwohner vergleichbar geringer als in Gebieten mit weitflächiger bzw. lockerer Bebauung. 2. Mögliche (gebührenrelevante!) Kosten des Rückbaus von Leitungssystemen sind gegen die zusätzlichen Kosten eines (teilweise) überdimensionierten Netzes abzuwägen. Im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ werden auch, zeitlich befristet, Mittel für Infrastrukturmaßnahmen bereitgestellt. Die HWA wird hier, in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Halle (Saale), zur Verfügung stehende Fördermittel für den Rückbau von Entsorgungsanlagen im Bereichen von flächendeckenden Abrissmaßnahmen einsetzen. Sollten für diese Bereiche mittelfristig keine Fördermittel eingeworben werden können, sind entsprechende Kosten für den Rückbau von nicht mehr benötigtem Leitungsbestand in den nächsten Kalkulationszeiträumen zu berücksichtigen.