Anfrage zum geplanten Kulturförderungsgesetz
von Stadtrat Tom Wolter
Ich frage:
- Sind der Stadtverwaltung Eckpunkte des Gesetzesvorhabens bekannt? Wann ist mit einem ersten Entwurf des Gesetzesvorhabens zu rechnen?
- In welcher Form wird die Stadt Halle (Saale) am Verfahren beteiligt? Ist eine Diskussion zu einer Stellungnahme der Stadt in den Ausschüssen des Stadtrates vorgesehen?
Antwort von Dagmar Szabados, Oberbürgermeisterin:
- Bislang sind der Stadtverwaltung keine Eckpunkte des Gesetzvorhabens oder der Entwurf des Gesetzesvorhabens zum Kulturförderungsgesetz bekannt. Der Kenntnisstand der Stadtverwaltung Halle beschränkt sich auf eine mündliche Information des Staatssekretärs Dr. Gramlich vom Kultusministerium am 12. Oktober 2006 auf der 4.Regionaltagung der Kulturdezernenten. Damals teilte Herr Staatssekretär Dr. Gramlich mit, dass es Überlegungen gebe, eine Art „Kulturfördergesetz” mit festgeschriebenen „Größenordnungen” zu schaffen.
- Die Stadt Halle wird üblicherweise über den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt um Stellung gebeten, sobald der Entwurf eines neuen Gesetzes vorliegt. Sobald der Gesetzesentwurf zum Kulturförderungsgesetz vorliegt, wird die Stadtverwaltung hierüber in den Ausschüssen informieren.