Anfrage zu Ordnungswidrigkeiten von Hundehaltern
von Stadträtin Prof. Dorothea Vent
Antwort von Eberhard Doege, Beigeordneter:
- Im Fachbereich Allgemeine Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit wurden im Jahr 2006 insgesamt 204 Verfahren zu Verstößen von Hundehaltern eingeleitet.
Dies gliedert sich wie folgt:- 7 Verfahren bezüglich §§ 10 Abs. 2, 13 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) - Hundekot
- 50 Verfahren bezüglich §§ 10 Abs. 3, Satz 1, 13 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) - ohne Leine
- 3 Verfahren bezüglich §§ 4 Abs. 2 Nr. 12, 9 Abs. 1 a Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Pulverweiden - ohne Leine
- 144 Verfahren bezüglich §§ 4 Abs. 1 Nr. 10, 8 Abs. 1 Nr. 13 Benutzungssatzung für öffentliÂche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) - ohne Leine außerhalb gekennzeichneter Hundewiesen -
- Seitens des FB 32 werden Kontrollen insbesondere durch den Vollzugsdienst durchgeführt. 20 Mitarbeiter kontrollieren regelmäßig neben ihren sonstigen Aufgaben die Einhaltung von Verordnungen und Satzungen der Stadt Halle (Saale) in Bezug auf das Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Hunden. Es handelt sich hierbei insbesondere um Verstöße gegen den Leinenzwang und Verunreinigungen durch Hunde. Nach Auskunft vom Ressort Steuern und vom Fachbereich Grünflächen werden dort keine Mitarbeiter zu Kontrollzwecken vorgehalten.
- Im Jahr 2006 sind infolge der Ahndung der Verstöße in der Stadtkasse Einnahmen in Höhe von 5.861,60 Euro zu verzeichnen. Die offenen Forderungen belaufen sich auf 2.274,00 Euro.