Anfrage zu einem City-Logistik-Konzept für den Innenstadtbereich in Halle (Saale)
von Stadtrat Tom Wolter
Auf Grund einiger Beschwerden von Anliegern ist zu vermuten, dass eine solche Regelung im Innenstadtbereich noch nicht vereinbart ist.
Ein komplexer Lösungsansatz für dieses Problem sind innovative City-Logistik-Konzepte, die diesem Trend koordinierend und unterstützend mit dem Ziel begegnen, die Lebensqualität zu erhöhen, ohne die Funktionsvielfalt der Stadt zu beeinträchtigen.
Ich frage die Stadtverwaltung:
- Welche Regelungen zu Lieferzeiten bestehen derzeit innerhalb des Zentrums der Stadt Halle (Saale)?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung bezüglich der Erarbeitung eines City-Logistik-Konzeptes für Halle (Saale)?
Antwort von Dr. Thomas Pohlack, Beigeordneter:
- Nach der gültigen Verkehrskonzeption Altstadt (Beschluss des Stadtrates vom 08.01.1997) ist die Altstadt für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen zu sperren. Ausnahmeregelungen sind z. B. für den Lieferverkehr „zu bestimmten Zeiten“ möglich. Außerdem ist in der Altstadt eine Tonnagebegrenzung mit 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht vorgesehen, wobei auch hier konkrete Ausnahmen möglich sind. Gegenwärtig ist im größten Teil der Altstadt Lieferverkehr bis 7,5 t in der Zeit von 06:00 bis 12:00 Uhr zulässig. In einigen Straßen gelten davon abweichende Lieferzeiten, z. B. in der unteren Leipziger Straße Montag bis Freitag von 06.00 - 09:00 Uhr und 18:30 - 22:00 Uhr, Samstag von 05.00 - 09:00 Uhr.
- Bundesweit wird gegenwärtig das Thema City-Logistik mit einer untergeordneten Priorität verfolgt. Die Erfahrungen in den 90er Jahren haben vielerorts gezeigt, dass derartige Konzepte nur umsetzbar sind, wenn die privaten Partner aus eigener Überzeugung mitmachen. Da der eigene betriebswirtschaftliche Nutzen von privaten Partnern gegenwärtig nicht gesehen wird, ist die Bereitschaft zur Mitwirkung nicht gegeben. Diese Erfahrungen mussten auch in Halle gemacht werden.